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Abfall aus einem Unternehmen fällt nicht unter die kommunale Hausmüllentsorgung und nicht unter das duale System. Es handelt sich um Gewerbeabfall, der über einen Vertrag mit einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb entsorgt wird.
Die Ströme werden nach der Abfallverzeichnis Verordnung mit einer Abfallschlüsselnummer versehen. Saubere Kunststoffverpackung fällt in der Regel unter 15 01 02 und Metallverpackung unter 15 01 04. Verpackung, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthält oder durch diese verunreinigt ist, fällt unter 15 01 10 mit Sternchen und gilt damit als gefährlicher Abfall. Welcher Schlüssel zutrifft, hängt vom Produkt und vom Entleerungsgrad ab, das legt Ihr Entsorger gemeinsam mit Ihnen fest.
Bei gefährlichen Abfällen gilt das Nachweisverfahren nach der Nachweisverordnung. Entsorgungsnachweis und Begleitschein laufen über das elektronische Abfallnachweisverfahren. Bei Kleinmengen bis zwei Tonnen je Abfallschlüssel und Jahr genügt in der Regel das vereinfachte Verfahren mit Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein. Registerpflichten gelten in beiden Fällen, bewahren Sie die Belege auf.
Dazu kommt die Gewerbeabfallverordnung mit ihrer Getrennthaltungs und Dokumentationspflicht. Wer nicht getrennt hält, muss das begründen und dokumentieren.
Trennen lohnt sich auch finanziell. Ein getrennter Strom sauberer Kunststoffgebinde ist deutlich günstiger zu entsorgen als ein gemischter Container, der als gefährlicher Abfall eingestuft wird. Es lohnt sich daher, Verpackungen konsequent restzuentleeren und Reste zuerst aushärten zu lassen.
Fallen bei Ihnen regelmäßig größere Mengen sauberer, ausgehärteter Silikonreste an, halten Sie diese getrennt. Das ist die einzige Form, in der Silikon mittelfristig für das chemische Recycling interessant ist, bei dem das Material zu Rohstoff für neues Silikon abgebaut wird. Fragen Sie bei Ihrem Entsorger oder Lieferanten, ob es dafür bereits einen Weg gibt.
Für Transport und Umverpackungen sowie für Großgebinde, Fässer und Container bestehen bei vielen Lieferanten Rücknahmeregelungen, teils als Pflicht nach dem Verpackungsgesetz. Fragen Sie danach, ein gereinigtes Rückgabefass spart Entsorgungskosten und ist nachhaltiger als ein neues Fass. Maßgeblich bleibt in allen Fällen Abschnitt 13 des Sicherheitsdatenblatts.
Weiterlesen: wo gehört eine leere Silikonverpackung hin
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