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Einige unserer Polyurethan-Produkte (PU/PUR) enthalten Diisocyanate. Seit dem 24. August 2023 gilt in der Europäischen Union eine Schulungspflicht für die industrielle und gewerbliche Verwendung dieser Produkte. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Vorschriften beinhalten, für wen sie gelten und wie Sie die verpflichtende Schulung absolvieren.
Die Verpflichtung ergibt sich aus der europäischen REACH-Verordnung, Anhang XVII, Eintrag 74 (eingeführt durch die Verordnung (EU) 2020/1149). REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und schützt Mensch und Umwelt vor den Risiken chemischer Stoffe.
Der Kern: Diisocyanate dürfen seit dem 24. August 2023 nicht mehr industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn, eine der folgenden Voraussetzungen ist erfüllt:
In Deutschland gilt zusätzlich die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die Schulung entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Unterweisungspflicht nach § 14 GefStoffV.
Die Verpflichtung gilt für industrielle und gewerbliche Anwender: jeden Arbeitnehmer oder Selbstständigen, der beruflich mit diisocyanathaltigen Produkten mit einer Monomerkonzentration über 0,1% arbeitet. Der Arbeitgeber oder Selbstständige ist dafür verantwortlich, dass die Schulung vor der Verwendung abgeschlossen ist.
Private Verbraucher fallen nicht unter diese Schulungspflicht. Die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt bleiben selbstverständlich gültig.
Diisocyanate kommen in vielen Zweikomponenten-Polyurethansystemen vor: hartem PU-Kunststoff, harten und weichen PU-Schäumen und flexiblem Polyurethan sowie in einigen Beschichtungen, Klebstoffen und Lacken. Das Risiko besteht nur, solange das Produkt noch flüssig und nicht (vollständig) ausgehärtet ist.
Auf Produkten, für die die Anforderung gilt, steht auf dem Etikett der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis:
Für die folgenden Produkte gilt die Schulungspflicht für die gewerbliche und industrielle Verwendung (Diisocyanate über 0,1%):
Sie sind unsicher, ob ein Produkt unter die Regelung fällt? Prüfen Sie Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts (SDB) oder kontaktieren Sie uns.
Die erforderliche Stufe hängt vom Risiko Ihrer Tätigkeit ab, nicht allein vom Produkt:
Auf der Schulungsplattform wählen Sie die zu Ihrer Situation passende Stufe.
Die Schulung wird über safeusediisocyanates.eu angeboten, eine Initiative der europäischen Industrie (FEICA, ISOPA und ALIPA). Die Schulung kann online im Selbststudium gegen eine Gebühr absolviert werden. Die Nutzung dieser Plattform ist nicht verpflichtend, derzeit gibt es jedoch keine anderen anerkannten Anbieter.
Haben Sie Fragen zur Schulungspflicht oder zu einem bestimmten Produkt? Wir helfen Ihnen gerne.
E-Mail: info@siliconesandmore.com
Tel.: +31 (0)85 485 83 11
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