Warum manche Produkte nur für Gewerbekunden erhältlich sind

Die meisten Produkte in unserem Shop können Sie direkt bestellen. Einen Teil des Sortiments liefern wir jedoch ausschließlich an registrierte Geschäftskunden. Das ist keine kommerzielle Entscheidung: Es ergibt sich aus europäischen und deutschen Vorschriften für Gefahrstoffe, aus den Vorgaben der Hersteller und aus unserem eigenen Anspruch an einen verantwortungsvollen Umgang. Auf dieser Seite erklären wir, wie das zusammenhängt.

Kurz zusammengefasst

  • ✓ Bestimmte Stoffe dürfen nach EU-Recht nicht an Privatpersonen abgegeben werden, sondern nur an gewerbliche Verwender.
  • ✓ In Deutschland regelt die Chemikalien-Verbotsverordnung zusätzlich, unter welchen Bedingungen bestimmte gefährliche Stoffe überhaupt an Privatpersonen abgegeben werden dürfen.
  • ✓ Gewerbliche Verwender arbeiten nach Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung: mit Gefährdungsbeurteilung, Schutzausrüstung, Lüftung und Unterweisung. Am Küchentisch gibt es diesen Rahmen nicht.
  • ✓ Hersteller legen im Sicherheitsdatenblatt fest, für welche Verwendung ein Produkt bestimmt ist. Ist dort nur eine industrielle oder gewerbliche Verwendung vorgesehen, halten wir uns daran.
  • ✓ Preise, technische Daten, Datenblätter und Sicherheitsinformationen bleiben für alle sichtbar. Nur die Bestellung ist eingeschränkt.

Welche Vorschriften bestimmen, ob ein Produkt nur für Gewerbekunden ist?

1. REACH: Stoffe, die nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden dürfen

Die europäische REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthält in Anhang XVII eine Liste von Beschränkungen. Für eine Reihe von Stoffgruppen ist dort ausdrücklich geregelt, dass sie nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden dürfen, auch nicht als Bestandteil eines Gemisches. Für unser Sortiment sind zwei Beschränkungen besonders wichtig.

Zinnorganische Verbindungen (Anhang XVII, Eintrag 20). Viele Katalysatoren für kondensationsvernetzende Silikone arbeiten mit Zinnverbindungen wie Dibutylzinn (DBT) und Dioctylzinn (DOT). Seit dem 1. Januar 2012 dürfen Gemische und Erzeugnisse mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent Zinn aus diesen Verbindungen nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Zweikomponenten-Abformsets, die bei Raumtemperatur vulkanisieren (RTV-2), werden in dieser Beschränkung sogar ausdrücklich genannt. Deshalb sind viele einzelne Zinnkatalysatoren und Sets mit einem solchen Katalysator bei uns nur für Gewerbekunden bestellbar. Kondensationssets mit einem Katalysator, der an Privatpersonen abgegeben werden darf, können Sie ganz normal bestellen.

CMR-Stoffe (Anhang XVII, Einträge 28 bis 30). Stoffe, die nach CLP als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind (Kategorie 1A oder 1B), dürfen oberhalb der geltenden Konzentrationsgrenze nicht an Privatpersonen verkauft werden. Die Verpackung muss dann den Hinweis „Nur für gewerbliche Anwender“ tragen. Enthält ein Produkt einen solchen Stoff oberhalb dieser Grenze, ist es bei uns nur für Gewerbekunden erhältlich.

2. Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

In Deutschland gilt zusätzlich die Chemikalien-Verbotsverordnung. Sie regelt die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische, zum Beispiel akut toxischer Stoffe, bestimmter organschädigender Stoffe und bestimmter entzündbarer oder oxidierender Stoffe. Für die Abgabe an Privatpersonen gelten dann strenge Voraussetzungen: Die Abgabe darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen, der Käufer muss mindestens 18 Jahre alt sein und über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgung informiert werden, und Selbstbedienung ist ausgeschlossen. Für die am strengsten geregelte Gruppe kommen eine Identitätsfeststellung und ein Abgabebuch hinzu, und ein Versand an Privatpersonen ist nicht zulässig. Ein Onlineshop, der per Paket versendet, kann diese Anforderungen gegenüber Privatkunden nicht erfüllen. Solche Produkte liefern wir deshalb nur an Gewerbekunden.

3. Diisocyanate: Schulungspflicht für gewerbliche Verwender

Viele Polyurethansysteme (PU-Gießharz, PU-Gießkautschuk, PU-Schaum) enthalten Diisocyanate. Seit dem 24. August 2023 müssen gewerbliche und industrielle Verwender von Produkten mit mehr als 0,1 % monomerem Diisocyanat vor der Verwendung nachweislich geschult sein (REACH Anhang XVII, Eintrag 74). Darauf weisen auch das Etikett und das Sicherheitsdatenblatt hin. Diisocyanate können beim Einatmen oder bei Hautkontakt eine dauerhafte Sensibilisierung auslösen: Wer einmal sensibilisiert ist, kann schon bei sehr geringer Exposition asthmaähnliche Beschwerden bekommen. Industrielle Gebinde und Systeme, die für die Verarbeitung mit Absaugung und persönlicher Schutzausrüstung vorgesehen sind, liefern wir deshalb an Gewerbekunden.

4. CLP: Kennzeichnung und Verpackung für Verbraucher

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Gemische. Für Produkte, die an Privatpersonen verkauft werden, gelten zusätzliche Anforderungen. Bei bestimmten Gefahrenklassen, etwa akut toxisch oder ätzend, ist ein kindergesicherter Verschluss vorgeschrieben, bei weiteren ein tastbarer Gefahrenhinweis für Sehbehinderte. Großgebinde wie 20-kg-Eimer und Fässer sind darauf nicht ausgelegt. Auch deshalb sind manche Gebindegrößen nur für Gewerbekunden bestellbar, während eine kleinere Packung desselben Materials allen zur Verfügung steht.

5. Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung: Verantwortung des Arbeitgebers

Ein Unternehmen, das mit Gefahrstoffen arbeitet, unterliegt dem Arbeitsschutzgesetz und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dazu gehören unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung, ein Gefahrstoffverzeichnis, die Unterweisung der Beschäftigten, geeignete Lüftung oder Absaugung und die passende persönliche Schutzausrüstung. Genau diese Schutzmaßnahmen machen es vertretbar, mit Stoffen zu arbeiten, die man ohne sie besser nicht verwenden sollte. Bei einem Gewerbekunden dürfen wir davon ausgehen, dass dieser Rahmen besteht. Bei einer Privatperson nicht.

6. Sicherheitsdatenblatt und Vorgaben des Herstellers

Jeder Hersteller beschreibt in Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblatts, für welche Verwendungen ein Produkt bestimmt ist und von welchen abgeraten wird. Ist dort nur eine industrielle oder gewerbliche Verwendung vorgesehen, liegt eine Abgabe an Privatpersonen außerhalb dessen, was der Hersteller bewertet hat und unterstützt. Als Händler sind wir verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt weiterzugeben und uns an diese Bewertung zu halten. Darüber hinaus legen manche Hersteller selbst fest, dass bestimmte Produkte nur an gewerbliche Abnehmer verkauft werden.

⚠️ Warum wir hier konsequent sind

Bei vielen dieser Stoffe merkt man die Folgen nicht sofort. Sensibilisierung, Schäden an den Atemwegen oder Langzeitwirkungen entstehen durch wiederholte Exposition, oft ohne dass es sofort schmerzt oder riecht. Deshalb geht es nicht nur um Vorsicht beim Gießen, sondern um die gesamte Arbeitsumgebung: Lüftung, Lagerung, Schutzausrüstung und den Umgang mit Restmaterial.

Was bedeutet das für Sie?

Als Privatkunde

  • → Sie können alle Produktinformationen, Preise, Datenblätter und Sicherheitsinformationen einsehen.
  • → Für die meisten Anwendungen haben wir eine Alternative, die Sie bestellen können. Bei kondensationsvernetzenden Silikonen sind das Sets mit einem Katalysator, der an Privatpersonen abgegeben werden darf, und für viele Anwendungen ist ein additionsvernetzendes Silikon (Platin) eine gute Wahl, weil es ohne Zinnkatalysator aushärtet.
  • → Sie sind unsicher, welches Produkt für Ihr Projekt sicher und geeignet ist? Fragen Sie unsere Materialexperten, wir beraten Sie gern.

Als Unternehmen

  • → Beantragen Sie ein Geschäftskonto. Wir prüfen Ihren Antrag innerhalb von 3 Werktagen.
  • → Danach können Sie angemeldet alle Produkte bestellen, auch die Produkte, die nur für Gewerbekunden erhältlich sind, und bezahlen auf Rechnung.
  • → Zu jedem Produkt steht das aktuelle Sicherheitsdatenblatt zum Download bereit. Nutzen Sie es für Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung Ihrer Beschäftigten.

Häufige Fragen

Warum kann ich das Produkt sehen, aber nicht bestellen?

Uns ist wichtig, dass jeder sehen kann, welche Materialien es gibt, was sie kosten und welche Risiken damit verbunden sind. Deshalb sind alle Produkte und Preise online. Nur die Bestellung von Produkten, die unter die oben genannten Beschränkungen fallen, ist für Privatpersonen gesperrt.

Ich bin erfahren und weiß, was ich tue. Kann ich trotzdem bestellen?

Nein. Die Beschränkungen gelten für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit, unabhängig von der Erfahrung. Sind Sie selbstständig oder arbeiten Sie beruflich mit diesen Materialien, können Sie mit einem Nachweis Ihrer gewerblichen Tätigkeit (zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder USt-IdNr.) ein Geschäftskonto beantragen.

Warum ist dasselbe Silikon in einer kleinen Packung erhältlich, in einer großen aber nicht?

Das kann an den Verpackungsanforderungen für Verbraucher liegen, am zugehörigen Katalysator oder an den Vorgaben des Herstellers für diese Gebindegröße. Bei jedem Produkt, das nur für Gewerbekunden ist, steht das deutlich dabei.

Wo finde ich die Gefahren, die zu einem Produkt gehören?

Auf der Produktseite im Bereich Sicherheit und im Sicherheitsdatenblatt, das Sie beim Produkt herunterladen können. Dort finden Sie die Gefahrenhinweise, die erforderliche Schutzausrüstung und die Maßnahmen bei einem Unfall.

Geschäftlich bestellen?

Beantragen Sie ein Geschäftskonto und bestellen Sie das gesamte Sortiment auf Rechnung.

Geschäftskonto beantragen   oder Frage stellen

Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Welche Vorschriften für ein bestimmtes Produkt gelten, ergibt sich aus seiner Zusammensetzung, der Einstufung nach CLP und dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers. Quellen: REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XVII; CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008; Verordnung (EU) Nr. 276/2010 (zinnorganische Verbindungen); Verordnung (EU) 2020/1149 (Diisocyanate); Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV); Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).